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Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel: Grundzüge einer betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und volkswirtschaftlichen Beurteilung

Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel: Grundzüge einer betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und volkswirtschaftlichen Beurteilung in Bloomington, MN

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Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel - wie beispielsweise Ver- triebsbindungssysteme, Alleinvertriebssysteme, Vertragshändler- und Warenfranchise- systeme - haben in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheb- lich an praktischer Bedeutung gewonnen. Sie sind Ausdruck eines grundlegend gewandel- ten Verhältnisses zwischen Industrie- und Handelsuntemehmungen bei der Warendistri- bution. In zahlreichen Fällen ist die Konfrontation in den Absatzkanälen industrieller Erzeugnisse einer vertikalen Kooperation gewichen, sind anarchistische Beziehungen durch grundsätzlich partnerschaftliche, abgestimmte Verhaltensweisen in vertikal und häufig zugleich horizontal integrierten Distributionssystemen abgelöst worden. Mit dieser Entwicklung gingen erhebliche Änderungen der Rechtsnormen (insbeson- dere des Kartellrechts) einher, die solche Vertragssysteme unmittelbar betreffen oder mittel- bar berühren. Auch die diesbezügliche Rechtsprechung hat sich gewandelt. Weitere No- vellierungsvorhaben des Kartellrechts werden derzeit diskutiert. Auch das Schrifttum hat seine Aufmerksamkeit in jüngster Zeit in stärkerem Maße auf die Vertraglichen Vertriebssysteme gerichtet. Eine Analyse dieser Veröffentlichungen offenbart zunächst gewisse Schwierigkeiten bei dem Versuch, die vielfältigen, ständig sich ändernden und neu hinzutretenden Erscheinungsformen Vertraglicher Vertriebssy- steme in der Praxis terminologisch und typologisch "in den Griff" zu bekommen. Be- sondere Schwierigkeiten ergeben sich ferner dadurch, daß die wissenschaftliche Behand- lung der Vertraglichen Vertriebssysteme mindestens drei verschiedene Disziplinen, näm- lich die Rechtswissenschaften, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre tangiert.
Vertragliche Vertriebssysteme zwischen Industrie und Handel - wie beispielsweise Ver- triebsbindungssysteme, Alleinvertriebssysteme, Vertragshändler- und Warenfranchise- systeme - haben in den 1970er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland ganz erheb- lich an praktischer Bedeutung gewonnen. Sie sind Ausdruck eines grundlegend gewandel- ten Verhältnisses zwischen Industrie- und Handelsuntemehmungen bei der Warendistri- bution. In zahlreichen Fällen ist die Konfrontation in den Absatzkanälen industrieller Erzeugnisse einer vertikalen Kooperation gewichen, sind anarchistische Beziehungen durch grundsätzlich partnerschaftliche, abgestimmte Verhaltensweisen in vertikal und häufig zugleich horizontal integrierten Distributionssystemen abgelöst worden. Mit dieser Entwicklung gingen erhebliche Änderungen der Rechtsnormen (insbeson- dere des Kartellrechts) einher, die solche Vertragssysteme unmittelbar betreffen oder mittel- bar berühren. Auch die diesbezügliche Rechtsprechung hat sich gewandelt. Weitere No- vellierungsvorhaben des Kartellrechts werden derzeit diskutiert. Auch das Schrifttum hat seine Aufmerksamkeit in jüngster Zeit in stärkerem Maße auf die Vertraglichen Vertriebssysteme gerichtet. Eine Analyse dieser Veröffentlichungen offenbart zunächst gewisse Schwierigkeiten bei dem Versuch, die vielfältigen, ständig sich ändernden und neu hinzutretenden Erscheinungsformen Vertraglicher Vertriebssy- steme in der Praxis terminologisch und typologisch "in den Griff" zu bekommen. Be- sondere Schwierigkeiten ergeben sich ferner dadurch, daß die wissenschaftliche Behand- lung der Vertraglichen Vertriebssysteme mindestens drei verschiedene Disziplinen, näm- lich die Rechtswissenschaften, die Volkswirtschaftslehre und die Betriebswirtschaftslehre tangiert.

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