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Nutzungsausgleich im Burgerlichen Recht

Nutzungsausgleich im Burgerlichen Recht in Bloomington, MN
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Befindet sich ein Gut in der Verfugungsgewalt eines Nichtberechtigten, gewahrt die Rechtsordnung dem Berechtigten primar einen Anspruch auf Ubertragung des Gutes, beispielsweise in Gestalt von 985 BGB. Um dem Nichtberechtigten auch den Vorteil zu entziehen, den er durch die Nutzung des Gutes erlangt hat, bedarf es eines erganzenden Anspruchs auf Nutzungsausgleich. De lege lata ordnet das BGB zu diesem Zweck an unterschiedlichen Stellen eine Verpflichtung zur Herausgabe oder Vergutung von Nutzungen i.S.v. 100 BGB an. Ausgehend von einer kritischen Analyse des geltenden Rechts und einer rechtsvergleichenden Umschau geht Erik Roder der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Nutzungsausgleich gewahrt und wie er inhaltlich ausgestaltet sein sollte. Auf dieser Grundlage entwickelt er einen Vorschlag fur ein rationales Nutzungsausgleichssystem.