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Methodenlehre des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens: Prozesse richterlicher Kognition
Methodenlehre des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens: Prozesse richterlicher Kognition

Methodenlehre des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens: Prozesse richterlicher Kognition in Bloomington, MN

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Das gerichtliche Verfahren, das mit einer Klage oder Anklage beginnt und mit einem Urteil abschliesst, wird in der Prozessrechtslehre als "Erkenntnisverfahren" bezeichnet. Zugleich stellt dieses Wort aber auch die entscheidende theoretische Perspektive des Buches klar: Es geht immer und unhintergehbar um die erkenntnistheoretischen Bedingungen und Voraussetzungen richterlicher Urteilsbildung. "Die" Wahrheit und "das" Recht werden vom Richter nicht "gefunden"; sie werden in komplexen kognitiven Prozessen "konstruiert". Indem er die philosophische Diskussion uber "Koharenz" aufgreift und in seine Methodenlehre integriert, gewinnt der Autor einen tragfahigen Ansatz, aus dem sich Antworten auf die Frage nach der "richtigen Entscheidung" ableiten lassen. Das gerichtliche Verfahren, das mit einer Klage oder Anklage beginnt und mit einem Urteil abschliesst, wird in der Prozessrechtslehre als "Erkenntnisverfahren" bezeichnet. Zugleich stellt dieses Wort aber auch die entscheidende theoretische Perspektive des Buches klar: Es geht immer und unhintergehbar um die erkenntnistheoretischen Bedingungen und Voraussetzungen richterlicher Urteilsbildung. "Die" Wahrheit und "das" Recht werden vom Richter nicht "gefunden"; sie werden in komplexen kognitiven Prozessen "konstruiert". Indem er die philosophische Diskussion uber "Koharenz" aufgreift und in seine Methodenlehre integriert, gewinnt der Autor einen tragfahigen Ansatz, aus dem sich Antworten auf die Frage nach der "richtigen Entscheidung" ableiten lassen. Das gerichtliche Verfahren, das mit einer Klage oder Anklage beginnt und mit einem Urteil abschliesst, wird in der Prozessrechtslehre als "Erkenntnisverfahren" bezeichnet. Zugleich stellt dieses Wort aber auch die entscheidende theoretische Perspektive des Buches klar: Es geht immer und unhintergehbar um die erkenntnistheoretischen Bedingungen und Voraussetzungen richterlicher Urteilsbildung. "Die" Wahrheit und "das" Recht werden vom Richter nicht "gefunden"; sie werden in komplexen kognitiven Prozessen "konstruiert". Indem er die philosophische Diskussion uber "Koharenz" aufgreift und in seine Methodenlehre integriert, gewinnt der Autor einen tragfahigen Ansatz, aus dem sich Antworten auf die Frage nach der "richtigen Entscheidung" ableiten lassen.
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