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Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte

Erkenntnis, Rechtserzeugung und Staat bei Kant und Fichte in Bloomington, MN
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Jens Eisfeld analysiert die rechts- und staatstheoretischen Lehren von Immanuel Kant und Johann Gottlieb Fichte. Ein Schwerpunkt der Untersuchung betrifft die philosophischen Grundlagen dieser Lehren. Es wird somit nicht nur die Frage nach dem Inhalt der Rechts- und Staatstheorien von Kant und Fichte gestellt, sondern auch und insbesondere die nach deren allgemeinen erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen. Im Hinblick auf die erkenntnistheoretischen Grundlagen zeigt sich die zentrale Bedeutung der Zweiweltenlehre, also der Uberzeugung von der Existenz einer selbstandigen bzw. subjektunabhangigen Welt der Dinge an sich: Wahrend Kant auf der Grundlage der Zweiweltenlehre seine Vernunftrechtsphilosophie entwickelt, schafft Fichte die Zweiweltenlehre ab und kann so faktische Rechtsgeltung und epistemische Rechtsverbindlichkeit in einer Theorie des positiven Rechts vereinigen.