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Die ratihabitio im klassischen romischen Recht.

Die ratihabitio im klassischen romischen Recht. in Bloomington, MN

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English summary: The ratihabitio in Classical Roman Law: The present study sheds a light on select dogmatic questions concerning the ratihabitio in Classical Roman Law. Although the ratihabitio boasts a long tradition in jurisprudence, there has been a lack of a recent German-language study. It turns out that the legal figure of the ratihabitio is close, yet alien, to the legal institution of ratification under 184 (1) of the Burgerliches Gesetzbuch (the German Civil Code). German description: Obgleich die Beschaftigung mit der ratihabitio, der Genehmigung, auf eine lange Tradition in der Rechtswissenschaft zuruckblickt, fehlte es bislang an einer neueren deutschsprachigen Untersuchung. Die vorliegende Schrift beleuchtet anhand von Quellenuntersuchungen ausgewahlte dogmatische Fragen zur ratihabitio im klassischen romischen Recht und zeichnet dabei den Gedankengang der klassischen Juristen von einem tatsachlichen Billigen bis hin zu einer rechtlichen Anerkennung einer fremden Handlung nach. Es zeigt sich, dass die Rechtsfigur der ratihabitio dem Rechtsinstitut der Genehmigung nach 184 Abs. 1 BGB nahesteht und ihr doch fremd ist. Von Bedeutung ist die ratihabitio vor allem bei Verfugungen Nichtberechtigter. Im Gegensatz zum geltenden Recht kann im romischen Recht auch etwa die Zahlung an einen Geschaftsfuhrer auf eine nicht bestehende Forderung genehmigt werden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Preis Hans Ankum der Stiftung Stichting Rechtshistorisch Fonds Mr Joseph Winkel.
English summary: The ratihabitio in Classical Roman Law: The present study sheds a light on select dogmatic questions concerning the ratihabitio in Classical Roman Law. Although the ratihabitio boasts a long tradition in jurisprudence, there has been a lack of a recent German-language study. It turns out that the legal figure of the ratihabitio is close, yet alien, to the legal institution of ratification under 184 (1) of the Burgerliches Gesetzbuch (the German Civil Code). German description: Obgleich die Beschaftigung mit der ratihabitio, der Genehmigung, auf eine lange Tradition in der Rechtswissenschaft zuruckblickt, fehlte es bislang an einer neueren deutschsprachigen Untersuchung. Die vorliegende Schrift beleuchtet anhand von Quellenuntersuchungen ausgewahlte dogmatische Fragen zur ratihabitio im klassischen romischen Recht und zeichnet dabei den Gedankengang der klassischen Juristen von einem tatsachlichen Billigen bis hin zu einer rechtlichen Anerkennung einer fremden Handlung nach. Es zeigt sich, dass die Rechtsfigur der ratihabitio dem Rechtsinstitut der Genehmigung nach 184 Abs. 1 BGB nahesteht und ihr doch fremd ist. Von Bedeutung ist die ratihabitio vor allem bei Verfugungen Nichtberechtigter. Im Gegensatz zum geltenden Recht kann im romischen Recht auch etwa die Zahlung an einen Geschaftsfuhrer auf eine nicht bestehende Forderung genehmigt werden. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Preis Hans Ankum der Stiftung Stichting Rechtshistorisch Fonds Mr Joseph Winkel.

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