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Ungewisse und diffuse Diskriminierung: Grunde privater Willenserklarungen vor den Diskriminierungsverboten des AGG
Ungewisse und diffuse Diskriminierung: Grunde privater Willenserklarungen vor den Diskriminierungsverboten des AGG

Ungewisse und diffuse Diskriminierung: Grunde privater Willenserklarungen vor den Diskriminierungsverboten des AGG in Bloomington, MN

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Auswahlentscheidungen gehen nicht ohne Ungleichbehandlung einher. Aber unter welchen Umstanden ist es verbotene Diskriminierung, wenn etwa ein Bewerber um einen Miet- oder Arbeitsvertrag kein Angebot erhalt? Henrik Schramm spurt der in Rechtsprechung und Literatur zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbreiteten Unsicherheit uber subjektive und objektive Komponenten des Diskriminierungsunrechts nach. Dabei wird deutlich, dass die unmittelbare Diskriminierung zwar nicht nur verwerfliche Motive erfasst, sondern jedwedes Anknupfen an ein geschutztes Merkmal und die mittelbare Diskriminierung unverhaltnismassig nachteilige Auswirkungen neutraler Kriterien. Aber das heisst im Privatrechtsverkehr nichts anderes als aus verbotenen Grunden entscheiden oder anhand unakzeptabler Kriterien. Wird private Diskriminierung auf handlungstheoretisch-analytischer Grundlage scharfer konturiert, kommt Licht in ein Dickicht von Streitfragen - uber die begriffliche Rekonstruktion der Tatbestande bis hin etwa zur Eu GH-Rechtsprechung zur Schwangerschafts- als Geschlechtsdiskriminierung, die sich als weniger systemlos und schwankend erweist als oft angenommen. Das Problem aber, dass fur die Aussenwelt oft ungewiss und manchmal auch fur den Verbotsadressaten selbst diffus bleibt, ob diskriminierende Grunde im Spiel sind, erfordert eine Beweiserleichterung. Richtig verstanden setzt diese nur beim Beweismass an und verandert die Beweislast nicht.
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