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Sozialdemokratie und Verfassungsverständnis: Zur Ausbildung einer liberaldemokratischen Verfassungskonzeption in der Sozialdemokratie seit der Mitte des 19. Jahrhunderts

Sozialdemokratie und Verfassungsverständnis: Zur Ausbildung einer liberaldemokratischen Verfassungskonzeption in der Sozialdemokratie seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Bloomington, MN
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Seitdem Menschen tiber das Wesen der Verfassung nachdenken, haben sie theoretisch und praktisch das Problem des permanenten Verfassungswandels zu losen. Schon Polybios konstatierte dabei nicht allein den naturhaft erschei- nenden Wandel, sondern er fragte nach Konstanten im Wandel. Machte er da- bei das verlorene Bewu6tsein von den verderblichen Lebensverhaltnissen in schlechten Staaten als Voraussetzung fur den Niedergang, aber auch die Herauf- kunft besserer Verfassungsordnungen aus, so war er doch in der Lage, Kriterien einer guten Verfassung zu nennen: Gleichheit und Redefreiheit. Die Alternative einer derart gebundenen und gerechtfertigten Ordnung erblickte er im Faust- recht. Die sozialdemokratische Verfassungstheorie ist in diesem Spannungsverhalt- nis von sozialen und biirgerlichen Freiheiten und Rechten, aber auch von politi- scher Gewalt - die nicht von der sozialdemokratischen Partei und ihren Anhan- gem ausging - entwickelt worden. Der Verfolgung unter Bismarcks Ausnahme- gesetz in den Jahren 1878 und 1890 folgte die Unterdruckung unter Hitler 1933 bis 1945, die sozialdemokratische Handlungsmoglichkeiten nach der Be- freiung vom Nationalsozialismus auf den westlichen Teil Deutschlands be- schriinkte. Sozialdemokratische Verfassungstheorie konnte angesichts dieser Entwicklungen nur in der konkreten Auseinandersetzung mit den jeweiligen politischen Verhiiltnissen und der Reflexion iiber Geschichte entwickelt werden; sie wurde nicht nur aus theoretischen Grundanschauungen abgeleitet, sondern reflektierte Geschichte: Verfolgung, Unterdruckung, soziale Probleme Es ist deshalb nicht iiberraschend, daB die sozialdemokratische Verfassungs- theorie nicht allein das Ordnungsproblem behandelte: Verfassung als Bauplan eines Regierungssystems, sondern das Grundproblem von Freiheit und Ordnung, von Schutz und Wandel, von Ziel und Zweck reflektierte.