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Kirchenrechtliches Arbeitsrecht: Regelungen zu Loyalitatsobliegenheiten und Mitarbeitervertretungen und ihre Folgen in der staatlichen Rechtsordnung
Kirchenrechtliches Arbeitsrecht: Regelungen zu Loyalitatsobliegenheiten und Mitarbeitervertretungen und ihre Folgen in der staatlichen Rechtsordnung
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Die Arbeit untersucht, wie kirchenrechtliche Regelungen auf die Arbeitsverhaltnisse bei kirchlichen Arbeitgebern einwirken. Dieses Kirchenrecht soll mit unterschiedlicher Begrundung unmittelbar im staatlichen Rechtskreis gelten. Die Thesen fuaen auf einer falschen Vorstellung vom Kirchenrecht und von der rechtlichen Stellung der Kirchen. In der Diskussion wird zudem die begrenzte personale Reichweite des Kirchenrechts ubersehen. Schon kirchliche Rechtstrager, aber auch die Arbeitnehmer unterfallen oftmals der Kirchengesetzgebung nicht unmittelbar. Eine staatliche Norm kann die beschrankte Reichweite des Kirchenrechts nicht ausweiten. Im staatlichen Rechtskreis wird das Kirchenrecht aufgrund der Befugnisnormen des staatlichen Rechts wirksam. Die Kirchen konnen sich wie alle anderen Grundrechtstrager der von der Rechtsordnung zur Verfugung gestellten Rechtsformen bedienen. Gestaltungsmittel zur Verwirklichung kirchlicher Selbstbestimmung sind damit v.a. das Privat- und Arbeitsrecht.