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Intensivere Drittwirkung: Die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit in Offentlichkeiten der digitalen Gesellschaft. Eine verfassungsrechtliche, rechtsvergleichende und interdisziplinare Analyse

Intensivere Drittwirkung: Die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit in Offentlichkeiten der digitalen Gesellschaft. Eine verfassungsrechtliche, rechtsvergleichende und interdisziplinare Analyse in Bloomington, MN
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Digitale Diskursraume sind aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken. Diese Raume werden von Informationsintermediaren organisiert und moderiert. Die Moderation nutzergenerierter Inhalte geht mit wichtigen, grundrechtssensiblen Entscheidungen einher. Insbesondere die Realisierung der Meinungsfreiheit steht dabei im Fokus. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich daher die zentrale Frage nach der Reichweite einer Grundrechtsbindung privater Akteure. Traditionellerweise wird auf die seit jeher kontrovers diskutierte Lehre der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten Bezug genommen. Amelie Heldt widmet sich den Rahmenbedingungen der Kommunikation in digitalen Offentlichkeiten, untersucht aus verfassungsrechtlicher, rechtsvergleichender und interdisziplinarer Perspektive den Prozess der Inhaltemoderation und schlagt eine Feinjustierung der Lehre der mittelbaren Drittwirkung vor.