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Der Staat der Autonomen Gemeinschaften in Spanien

Der Staat der Autonomen Gemeinschaften in Spanien in Bloomington, MN
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Spanien ist in den zurückliegenden Jahren zu den föderal strukturierten Demokratien gestoßen. Die politische Dezentralisierung war Teil des De- mokratisierungsprozesses, in welchem das seit dem Bürgerkrieg (1936- 1939) autoritär regierte Land politisch Anschluß an das demokratische Eu- ropa gewann. Im Beitritt Spaniens zur Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1986 ist dies sinnflillig zum Ausdruck gekommen. Triebkräfte beider Entwicklungen, der demokratischen und der födera- len, waren die "historischen Nationalitäten", vor allem Basken und Katala- nen, die bereits unter der ll. Republik (1931-1936) Autonomiestatute er- kämpft hatten. Andere Regionen besaßen kaum wirkkräftige historische Be- zugspunkte und ein viel geringeres regionales Bewußtsein. Diese Asymme- trie hat den Prozeß und das bisherige Ergebnis der politischen Dezentralisie- rung nachhaltig beeinflußt. Der Umwandlung des zentralistisch organisier- ten Staates in ein föderales Gebilde lag kein fest umrissenes Modell zu- grunde. Die Verfassung von 1978 regte die Dezentralisierung an, räumte freilich unterschiedliche Verfahren und Autonomiegrade ein, die der vorge- gebenen Asymmetrie Rechnung tragen sollten. Über die anzustrebende fö- derale Struktur des Landes schwieg sie sich aus. So blieb die Ausgestaltung des spanischen "Autonomiestaates" (dieser Begriff setzte sich in Politik und Wissenschaft durch) der politischen Dynamik, insbesondere dem Parteien- wettbewerb überlassen. Der spanische Föderalismus entstand folglich in ei- nem längeren Formierungsprozeß und kann hinsichtlich seiner Grundstruk- tur noch nicht als abgeschlossen gelten. Immerhin ist ein Entwicklungssta- dium erreicht, das bereits die historische Tragweite des Wandlungsprozes- ses erkennen läßt.