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Das Kollisionsrecht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag: Zugleich ein Beitrag zu den methodischen Grundlagen des (europaischen) Kollisionsrechts
Das Kollisionsrecht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag: Zugleich ein Beitrag zu den methodischen Grundlagen des (europaischen) Kollisionsrechts

Das Kollisionsrecht der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag: Zugleich ein Beitrag zu den methodischen Grundlagen des (europaischen) Kollisionsrechts in Bloomington, MN

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Jonas Fritsch unterzieht die einschlagigen Kollisionsnormen zur Geschaftsfuhrung ohne Auftrag einer eingehenden Untersuchung. Im Vordergrund steht dabei Art. 11 Rom II-VO, der die autonome deutsche Regelung des Art. 39 EGBGB weitgehend verdrangt hat. Sowohl der Anknupfungsgegenstand als auch die Anknupfungspunkte werden analysiert. Ebenso betrachtet wird das Verhaltnis des Go A-Statuts zu anderen Anknupfungsregimen wie beispielsweise dem Deliktsstatut, wenn etwa die Qualifikation von in materiell-rechtlicher Hinsicht mit Go A-Anspruchen konkurrierenden deliktischen Normen in Rede steht. Daneben wird hinterfragt, wie Anspruche aus auftragsloser Geschaftsfuhrung im internationalen Zustandigkeitsrecht zu behandeln sind. Der Bearbeitung vorangestellt ist ein methoden-theoretischer Grundlagenteil. Hier wird auch der Wert der in der Diskussion oftmals angeführten international-privatrechtlichen Interessen fur die Bildung und Auslegung von Kollisionsnormen kritisch gepruft.
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