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Das Kind im Umgangsverfahren: Kindeswohl und Kindeswille als Massstab des familiengerichtlichen Umgangsverfahrens
Das Kind im Umgangsverfahren: Kindeswohl und Kindeswille als Massstab des familiengerichtlichen Umgangsverfahrens

Das Kind im Umgangsverfahren: Kindeswohl und Kindeswille als Massstab des familiengerichtlichen Umgangsverfahrens in Bloomington, MN

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Das Kindeswohl ist zentraler Massstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend fur das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhaltnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklart. An diesen Missstand knupft die Autorin an und entwickelt - ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante volkerrechtliche/europaische Rechtsquellen einbeziehend - eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Losung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschlage abgeleitet. Das Kindeswohl ist zentraler Massstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend fur das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhaltnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklart. An diesen Missstand knupft die Autorin an und entwickelt - ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante volkerrechtliche/europaische Rechtsquellen einbeziehend - eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Losung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschlage abgeleitet. Das Kindeswohl ist zentraler Massstab im Umgangsverfahren und deshalb handlungsleitend fur das Familiengericht. Gleichwohl findet sich keine umgangsspezifische Definition des Kindeswohls; das Verhaltnis von Kindeswohl und Kindeswille zueinander ist ebenfalls ungeklart. An diesen Missstand knupft die Autorin an und entwickelt - ausgehend vom Verfassungsrecht, welches das Familienrecht durchdringt, und relevante volkerrechtliche/europaische Rechtsquellen einbeziehend - eine eigene Definition des Kindeswohls im Umgangsverfahren. Darauf aufbauend werden die legislatorisch verankerten Rollen und Handlungsbefugnisse der professionellen Verfahrensbeteiligten mit dem Ziel untersucht, die kindeswohldienliche Losung des Umgangskonflikts zu optimieren. Legislatorische und rechtspraktische Verbesserungspotenziale werden ausgelotet und daraus konkrete Handlungsvorschlage abgeleitet.
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